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Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a (inklusive Ausbildung zum Branschutz- und Evakuierungshelfer)
Wir führen mit unserem Kooperationspartner die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a
Jeder, der eine Beschäftigung im Bewachungsgewerbe anstrebt, muss mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO nachweisen.
Voraussetzungen
Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau B1)
Inhalt
Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gerne!