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Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a (inklusive Ausbildung zum Branschutz- und Evakuierungshelfer)

Wir führen mit unserem Kooperationspartner die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a

Jeder, der eine Beschäftigung im Bewachungsgewerbe anstrebt, muss mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO nachweisen.

Voraussetzungen

  • Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau B1)

  • Anwesenheit in der Unterrichtung (Fehlzeiten sind nicht zulässig)

 

Inhalt

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, sowie interkulturelle Kompetenzen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

 

Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gerne!

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a

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